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Rechtsanwalt
Trapp Schwerpunkt Telekommunikation
Die zehn Gebote der Anwaltschaft im Internet:
AG Informationstechnologie im DAV - Stand
20.01.2000
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Präambel
Die Tätigkeit der Anwälte ist
davon geprägt, am Maßstab und mit den Mitteln des Rechts
Interessen unserer Mandanten kommunikativ durchzusetzen. Mit dem
Internet verfügen wir jetzt über ein neues Medium, das
ähnlich wie das Telefon und das Telefax tief
in unsere tägliche Arbeit eingreift. Dabei entstehen nicht
nur neue Haftungsrisiken, wir müssen auch Sorge tragen, daß
neue Formen der Kommunikation die Grundelemente unseres Berufs
unterstützen und ihnen nicht schaden. Die wichtigsten Grundwerte
des Anwaltsberufs bestehen darin,
- absolut verschwiegen zu bleiben,
- ausschließlich den Interessen des
Mandanten zu dienen (soweit das Recht das erlaubt),
- sich von allen unzulässigen Einflüssen
Dritter fernzuhalten und auch gegenüber dem Mandanten die
rechtlich gebotene Distanz zu wahren.
Die nachfolgenden zehn Grundregeln sollen
uns allen helfen, Haftungsrisiken zu vermeiden und diese Grundwerte
zu bewahren.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
sollen im Internet:
- mit den technischen Möglichkeiten
moderner Kommunikation verantwortungsvoll umgehen
Sie sollen mit ihnen persönlich vertraut sein und sich ständig
über die neuen technischen und rechtlichen Entwicklungen
informieren.
- das Computersystem vor schädlicher
Einwirkungen und unbefugtem Zugriff schützen
Hierzu ist ein Sicherheitskonzept zu entwickeln, zu dem insbesondere
der Einsatz eines stets aktualisierten Anti-Virus-Programmes
gehört. E-Mail-Programme sind so zu konfigurieren, dass
Anhänge nicht automatisch geöffnet werden. E-Mail Anlagen
im Doc-Format sollten mit MS-Word-Viewer geöffnet werden,
um die Übertragung von Makroviren zu verhindern (es kann
von der Microsoft-Webseite heruntergeladen werden.)
Bei der Anbindung der Kanzlei-DV an das Internet per Standleitung
ist grundsätzlich eine Firewall zum Schutz des kanzleiinternen
Intranet vor Angriffen aus dem Internet vorzusehen. Bei einem
Einwählzugang, der jeweils nur kurzzeitig beispielsweise
zum Abholen von e-Mail aktiviert wird, soll eine Firewall verwendet
werden, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist. Wird vom Einsatz
einer Firewall abgesehen, soll eine Insellösung in Betracht
gezogen werden, bei der der mit dem Internet verbindbare Rechner
nicht in das lokale Netzwerk der Kanzlei eingebunden ist.
Vorkehrungen zur Online-Wartung der Kanzlei-DV können zum
Einfallstor für Angriffe auf die Vertraulichkeit und Integrität
des Datenbestandes werden. Es sind technische und personelle
Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung des Online-Wartungszuganges
wirksam überwachen zu können. Die zur Vornahme von
Online-Wartungsvorgängen berechtigten externen Partner sind
ausdrücklich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
- Lizenzbestimmungen und Urheberrechte
beachten
Beim Einsatz von Software und Daten, insbesondere beim unentgeltlichen
Herunterladen von Software oder Daten aus dem Internet ist darauf
zu achten, dass Lizenzbestimmungen und Urheberrechte eingehalten
werden; nicht jedes unentgeltlich bereitgestellte Programm darf
auch unentgeltlich gewerblich eingesetzt werden. (z.B. PGP )
- Anlagen zu E-Mails (attachements)
nur in allgemein üblichen, möglichst kompatiblen, sicheren
und sparsamen Formaten versenden und unverlangte automatische
Empfangsbestätigungen unterlassen
Dokumente als E-Mail Anlagen sollten im Rich-Text-Format (RFT)
verschickt werden, um die Übertragung von Makoviren zu verhindern,
um unabhängig von bestimmten Produkten bzw. deren Versionen
zu sein und möglichst kleine Dateien zu erhalten. RTF-Dateien
können mit fast allen gängigen Textverarbeitungsprogrammen
erstellt werden. Möglich sind auch die Formate pdf und html.
Bei Grafiken bieten sich die Formate *.gif und *.jpg an.
- den E-Mail-Verkehr in der Handakte
dokumentieren bzw. archivieren und per E-mail keine Fristen setzen
Die Berufsordnung schreibt Handakten und deren Aufbewahrung und
Herausgabe vor. In diesem Umfang ist auch die E-Mail entweder
auszudrucken oder elektronisch zu archivieren. Bis auf weiteres
muss davon ausgegangen werden, dass wirksame Fristsetzung per
E-Mail nicht möglich ist.
- vertrauliche Kommunikation ermöglichen, den
Mandanten entsprechend beraten und sie falls erforderlich vereinbaren
Sie sollen Die Mandanten über die möglichen Gefahren
der Nutzung von E-Mails informieren und gemeinsam mit den Mandanten
entscheiden, welche Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen sind.
Dies sollte dokumentiert werden. Wenn verschlüsselt wird,
dann sollten nur Verschlüsselungsprogramme benutzt werden,
deren Schlüsselalgorithmen offen gelegt sind (z.B.: PGP
- Pretty Good Privacy) oder die nach geltendem Recht als zuverlässig
anerkannt sind. Sie sollen jeweils so verschlüsseln, dass
sie selbst die Daten wieder entschlüsseln kann.
- prüfen, ob und wann es erforderlich
ist, E-Mails digital zu signieren - bei nicht signierten eingehenden
E-Mails ist besondere Vorsicht erforderlich
Nur bei signierten E-Mails kann man sicher sein, dass diese tatsächlich
vom angeblichen Absender stammen und unverändert sind. Das
gilt wegen der Identifizierungspflicht jedenfalls für Signaturen
nach dem SigG. Bei PGP gilt dies eingeschränkt. Gegebenenfalls
ist der Schlüssel unmittelbar auszutauschen. Die Anwaltschaft
ihrerseits muss dem Mandanten die Prüfung anhand seiner
Signatur ermöglichen. Es sind gängige Verfahren zu
verwenden (PGP oder SigG).
- sich besonders im Internet kollegial
verhalten, ohne die Interessen der Mandanten zu verletzen
Es entspricht nicht dem kollegialen Umgang innerhalb der Anwaltschaft,
sich gegenseitig (kostenpflichtig) abzumahnen, wenn man glaubt
einen Verstoß gegen die Berufsordnung oder das Wettbewerbsrecht
beim Umgang mit Internet und E-Mail Verkehr entdeckt zu haben.
Hier sollte ein kollegialer Hinweis ausreichen.
- bei Gestaltung von Webseiten auf
Qualität, Aktualität der Informationen sowie die Einhaltung
aktueller Vorschriften achten
Bei der Gestaltung der Webseiten ist vor allem auf Qualität,
inhaltliche Richtigkeit und Aktualität zu achten. Die Anwaltschaft
haftet für die Inhalte der von ihr im Internet veröffentlichten
Informationen nach den allgemeinen Grundsätzen. Bei Verbreitung
von Texten in periodischer Folge können sich Besonderheiten
aus der Anwendung des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) ergeben
(Gegendarstellung, Impressumspflicht, etc.).
- mit Webseiten auch die Darstellung
der Anwaltschaft in Konkurrenz zu anderen Beratungsberufen im
Auge behalten
Bei der Gestaltung anwaltlicher Webseiten ist eine zurückhaltende
Darstellung nichtanwaltlicher Informationen sehr wünschenswert.
Verweise und links zu Angeboten anderer Anbieter sind mit Sorgfalt
auszuwählen. Auf Werbebanner Dritter, die dem Vertrauen
auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft schaden könnten,
sollte freiwillig verzichten werden. Ein Augenmerk auf das gesamte
Ansehen der Anwaltschaft ist wichtiger und insgesamt auch werbewirksamer
als das übertriebene Darstellungsbedürfnis des einzelnen.
http://www.ra-trapp.de/Tkr/ZehnGeb.html
Letzte Änderung: 10.04.2000

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